Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Ruhrpottschnauzen


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule Ruhrpottschnauzen

1. Teilnahmevoraussetzungen

  1. Eine Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen ist nur möglich, wenn Sie unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen.
  2. Der/die Hundehalter/in bestätigt, dass der Hund nach bestem Wissen frei von ansteckenden Krankheiten sowie Parasiten ist. Bitte legen Sie in der ersten Stunde den Impfpass Ihres Hundes vor und sorgen Sie für einen aktuellen Impfschutz sowie regelmäßige Entwurmung.
  3. Im Falle eines Notfalls während des Trainings ist die Hundeschule berechtigt, einen Tierarzt aufzusuchen; die Kosten trägt der/die Halter/in, sofern er/sie nicht erreichbar ist.
  4. Versicherungspflicht: Jeder teilnehmende Hund muss haftpflichtversichert sein. Der Versicherungsnachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
  5. Der Erfolg des Trainings ist abhängig von den Teilnehmenden und ihrem Hund und wird nicht garantiert.
    a) Hunde:

     

    • Läufige Hündinnen sind – außer im Einzeltraining und nach Absprache – von der Teilnahme ausgeschlossen. Dieser Ausschluss berechtigt nicht zur Minderung des Teilnahmebetrages und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden.
  1. b) Teilnehmer/innen:
    • Ein/e Teilnehmer/in kann mit sofortiger Wirkung ohne Anspruch auf Erstattung von Teilnahmegebühren ausgeschlossen werden, wenn der/die Teilnehmer/in die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen des Kursleiters widersetzt. Der Ausschluss befreit nicht von der Zahlung noch ausstehender Raten.
  1. c) Ausrüstung:
    • Die Hunde müssen ein Geschirr oder ein breites Halsband tragen. Ketten-, Würge- oder Stachelhalsbänder sind im Training der Ruhrpottschnauzen verboten, ebenso Sprühhalsbänder.
    • Das Training mit Schleppleine kann nur an einem Geschirr stattfinden. Das Führen eines Hundes an Halsband und Schleppleine ist im Training der Ruhrpottschnauzen verboten.

2. Kurse, Einzeltrainingspakete & Abonnements

2.1 Anmeldung

  1. Mit der Anmeldung bietet der/die Teilnehmer/in der Veranstalterin den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
  2. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den/die Anmelder/in für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer/innen.
  3. Der/die Anmelder/in steht wie für seine/ihre eigene Verpflichtung dafür ein.
  4. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Veranstalterin zustande, die keiner bestimmten Form bedarf.
  5. Nach Eingang des unterschriebenen Anmeldeformulars oder Online-Formulars ist der Teilnahmeplatz fest für Sie reserviert.

2.2 Widerrufsrecht

  1. Für Anmeldungen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel erfolgen, besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss, es sei denn, es wurde eine sofortige Dienstleistungserbringung vereinbart.
  2. Ein Widerruf ist schriftlich an den Veranstalter zu richten.
  3. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses, an dem der Teilnehmer die Bestätigung der Anmeldung erhalten hat.
  4. Im Falle des Widerrufs wird die Teilnahmegebühr umgehend zurückerstattet.

2.3 Einzel- und Gruppenstunden

  • Wird eine Einzel- oder Gruppenstunde nicht mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt, so hat die/der Kund/in den vollen Stundensatz zu zahlen, gleich aus welchen Gründen sie/er verhindert ist.

3. Kurse

3.1 Bezahlung

  1. Nach Vertragsabschluss erhält der /die Teilnehmer/in eine Buchungsbestätigung und Rechnung.
  2. Rechnungen für Kurse sind bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn zu begleichen.
  3. Zahlung in Raten:
    • Wird eine Ratenzahlung vereinbart, so sind alle Raten fristgerecht zu begleichen.
    • Im Falle eines Zahlungsverzugs bleibt der Teilnahmeanspruch unberührt, jedoch werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.

3.2 Rücktritt durch den Veranstalter oder den Teilnehmer

  1. Die Veranstalterin kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der/die Teilnehmer/in vertragswidrig verhält. Insbesondere gilt dies, wenn er/sie das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer/innen gefährdet.
  2. Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann Lea Penteker vom Vertrag zurücktreten.
  3. Bei Ausfall der Kursleitung ist ein Rücktritt jederzeit möglich, die Teilnahmegebühr wird dann umgehend erstattet.
  4. Der/die Teilnehmer/in kann vor Beginn der Leistung zurücktreten, dieser Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei Lea Penteker.

Im Falle des Rücktritts betragen die Stornierungskosten wie folgt:

  • Vom Zeitpunkt der Anmeldung bis 8 Wochen vor Beginn: 15 % der Teilnahmegebühr
  • Vom Zeitpunkt der Anmeldung bis 4 Wochen vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr
  • Danach erfolgt keine Rückerstattung mehr.

4. Abonnements (Mantrailing und Ruhrpottschnauzen-Studis)

4.1 Vertragsabschluss

  • Der Vertrag zwischen der Hundeschule Ruhrpottschnauzen und dem/der Teilnehmer/in kommt verbindlich zustande, sobald das ausgefüllte Anmeldeformular abgesendet und von der Hundeschule durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail angenommen wurde.

4.2 Beginn des Abonnements

  • Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beginnt das Abonnement am ersten Tag des Folgemonats nach Vertragsabschluss.

4.3 Abrechnung der Trainingseinheiten

  1. Alle im Abonnement enthaltenen Trainingseinheiten werden dem/der Teilnehmer/in monatlich in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob eine Teilnahme erfolgte.
  2. Eine Abmeldung von Trainingseinheiten ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, die individuell vereinbart werden können.
  3. Trainingseinheiten, die durch die Hundeschule bedingt ausfallen, werden nicht berechnet.

4.4 Regelungen für das Mantrailing

  1. a) Verpasste und bereits bezahlte Mantrailing-Trainingseinheiten können in anderen Gruppen nachgeholt werden, sofern freie Plätze vorhanden sind. Nachholmöglichkeiten können über den online Buchungskalender eingesehen und verbindlich gebucht werden.
    b) Nachholmöglichkeiten bestehen nur bei freien Kapazitäten und stellen ein optionales Entgegenkommen dar, ohne vertraglichen Anspruch auf Nachholung. Bei Nichtteilnahme an zugesagten Nachholterminen oder bei Nichtantritt einer umgeplanten Trainingszeit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Erlass der Teilnahmegebühr.

4.5 Entschuldigte Fehlzeiten

  • Pro Kalenderjahr können bis zu vier Trainingseinheiten entschuldigt und ohne Berechnung versäumt werden. Entschuldigungen sind mindestens zwei Wochen im Voraus per E-Mail an Tabea Furche und Lea Penteker zu richten.

4.6 Mindestteilnehmerzahl und Schließung von Gruppen

  • Sollte eine Gruppe über einen Zeitraum von vier Wochen hinweg die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, behält sich die Hundeschule das Recht vor, diese Gruppe zu schließen. In diesem Fall wird den betroffenen Teilnehmer/innen eine Teilnahme an einer alternativen Gruppe angeboten, sofern freie Plätze verfügbar sind.

4.7 Ausfall durch unvorhergesehene Ereignisse

  • Wird eine Trainingseinheit aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wie Sturm, Gewitter oder Starkregen abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Nachholung. Diese Regelung gilt als Haftungsausschluss für Fälle höherer Gewalt.

4.8 Kündigung des Abonnements

  1. Das Abonnement kann jederzeit bis zum 3. Kalendertag eines Monats für den darauffolgenden Monat schriftlich gekündigt werden.
  2. Mit der Kündigung des Abonnements erlischt der Anspruch auf die Inanspruchnahme eventuell noch offener, entschuldigter Fehlzeiten.
  3. Bereits gezahlte und nicht in Anspruch genommene Trainingseinheiten können innerhalb von 4 Wochen nach der Kündigung in anderen Gruppen nachgeholt werden, sofern freie Plätze vorhanden sind.
  4. Nach Ablauf der 4-Wochen-Frist besteht kein Anspruch mehr auf die Einlösung von Nachholstunden. Übrig gebliebene Nachholstunden verfallen und werden nicht ausgezahlt.

5. Einzeltrainingspakete

5.1 Buchung und Zahlung

  1. Nach dem Erstgespräch ist der volle Preis für das gewählte Trainingspaket zu entrichten.
  2. Die Zahlung erfolgt in der Regel vor Beginn des Trainings.
  3. Die Buchung gilt als verbindlich nach Zahlungseingang.
  4. Zahlung in Raten:
    • Wird eine Ratenzahlung vereinbart, so sind alle Raten fristgerecht zu begleichen.
    • Im Falle eines Zahlungsverzugs bleibt der Teilnahmeanspruch unberührt, jedoch werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.

5.2 Absagen und Terminverschiebungen

  1. Vereinbarte Trainingseinheiten müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden.
  2. Andernfalls wird die jeweilige Einheit vollständig berechnet und kann nicht nachgeholt werden.
  3. Eine Verschiebung Eine Verschiebung von bereits vereinbarten Terminen ist bis zu 48 Stunden vor Beginn der jeweiligen Trainingseinheit möglich. 
  4. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Verschiebung nicht mehr möglich, und die Einheit gilt als in Anspruch genommen.

4. Stornierung und Abbruch des Trainings

  1. Sobald die erste Trainingseinheit absolviert wurde, besteht kein Anspruch mehr auf eine (anteilige) Rückerstattung des Paketpreises, falls das Training vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin abgebrochen wird.

5. Nichtabschluss des Trainingspakets

  1. Sollte das gebuchte Trainingspaket nach dem Erstgespräch nicht vollständig in Anspruch genommen werden, wird das bereits stattgefundene Erstgespräch mit einer Gebühr von 75 € berechnet.
  2. Diese Gebühr wird nicht zurückerstattet und wird in jedem Fall fällig, sofern das Erstgespräch stattgefunden hat.

6. Geltungsbereich

  1. Mit der Buchung und Zahlung der Trainings- und Coachingangebote der Hundeschule Ruhrpottschnauzen erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit diesen AGB einverstanden.

7. Datenschutz

  1. Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vertragserfüllung genutzt.
  2. Der Veranstalter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer nur im Rahmen der notwendigen Verwaltung und Organisation der Veranstaltungen.
  3. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
  4. Auf Anfrage werden die Daten gelöscht, es sei denn, sie werden für rechtliche oder abrechnungstechnische Zwecke benötigt.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für diese AGB und sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Hundeschule und dem/der Teilnehmer/in gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist, soweit zulässig, der Sitz der Hundeschule Ruhrpottschnauzen.

9. Haftung

  1. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen der Ruhrpottschnauzen geschieht auf eigene Gefahr.
  2. Der Teilnehmer ist selbst in voller Höhe ersatzpflichtig für alle Personen- und Sachschäden, die er oder sein mitgebrachter Hund verursacht.
  3. Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Sach-, Vermögens- oder Personenschäden, die durch gezeigte Übungen, deren Anwendung oder durch aufgestellte Geräte oder Umzäunung entstehen.
  4. Dies gilt auch für Verletzungen oder Schäden durch teilnehmende Hunde.
  5. Die Teilnahme oder Anwesenheit von Begleitpersonen erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr.

10. Verhaltensregeln und Hausordnung

  1. Teilnehmer und Begleitpersonen haben sich auf dem Gelände an die geltende Hausordnung zu halten. Dazu gehören:
    • die Einhaltung der Parkordnung,
    • das Aufsammeln von Hundekot sowie
    • die Rücksichtnahme auf andere Teilnehmer und deren Hunde.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

  1. Sollten einzelne Punkte der Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleiben alle anderen Punkte hiervon unberührt.

12. Änderungen der AGB

  1. Der Veranstalter behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu ändern.
  2. Die Teilnehmer werden über wesentliche Änderungen vor Inkrafttreten rechtzeitig informiert.

Ruhrpottschnauzen News

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