Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Ruhrpottschnauzen


 

Teilnahmevoraussetzungen

Eine Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen ist nur möglich, wenn Sie unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen.

Der Hundehalter bestätigt, dass der Hund nach bestem Wissen frei von ansteckenden Krankheiten sowie Parasiten ist. Bitte legen Sie in der ersten Stunde den Impfpass Ihres Hundes vor.

Jeder Hund muss haftpflichtversichert sein.

Der Erfolg des Trainings ist abhängig vom Teilnehmer und seinem Hund und wird nicht garantiert.

a) Hunde: Läufige Hündinnen sind – außer im Einzeltraining und nach Absprache – von der Teilnahme ausgeschlossen. Dieser Ausschluss berechtigt nicht zur Minderung des Teilnahmebetrages und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden.

b) Teilnehmer: Ein Teilnehmer kann mit sofortiger Wirkung ohne Anspruch auf Erstattung von Teilnahmegebühren ausgeschlossen werden, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen des Kursleiters widersetzt. Der Ausschluss befreit nicht von der Zahlung noch ausstehender Raten.

c) Die Hunde müssen ein Geschirr oder ein breites Halsband tragen. Ketten-, Würge- oder Stachelhalsbänder sind in den Kursen der Ruhrpottschnauzen verboten, ebenso Sprühhalsbänder. Das Training mit Schleppleine kann nur an einem Geschirr stattfinden. Das Führen eines Hundes an Halsband und Schleppleine ist im Training der Ruhrpottschnauzen verboten.

 

Seminare & Kurse


 
 § 1 Die Anmeldung

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den Anmelder für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern. Der Anmelder steht wie für seine eigene Verpflichtung dafür ein.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Nach Eingang des unterschriebenen Anmeldeformulars oder Online-Formulars ist der Teilnahmeplatz fest für Sie reserviert.


 § 2 Bezahlung

Nach Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung und Rechnung. Die Kursgebühr ist bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn zu begleichen.

§ 3 Rücktritt durch den Veranstalter oder den Teilnehmer

Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält. Insbesondere gilt dies, wenn er das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet. Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann Lea Penteker vom Vertrag zurücktreten. Bei Ausfall der Kursleitung ist ein Rücktritt jederzeit möglich, die Teilnahmegebühr wird dann umgehend erstattet. Der Teilnehmer kann vor Beginn der Leistung zurücktreten, dieser Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei Lea Penteker. Bei Versäumnis eines oder mehrerer Termine eines Kurses/Workshops, besteht kein Anspruch auf Minderung des Teilnahmebetrages und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden.

Im Falle des Rücktrittes betragen die Stornierungskosten wie folgt:

  • vom Zeitpunkt der Anmeldung bis 8 Wochen vor Beginn: 15 % der Teilnahmegebühr.
  • vom Zeitpunkt der Anmeldung bis 4 Wochen vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr.
  • Danach erfolgt keine Rückerstattung mehr.

Wir helfen Ihnen gerne dabei einen Ersatzteilnehmer zu finden, der ihren Platz übernimmt.

5er oder 10er-Karten für das Gruppentraining können nach Anbruch nicht in ausgezahlt oder verrechnet werden.

Gruppen- und Einzelterminkarten:

1. Wird eine Einzel- bzw. Gruppenstunde nicht mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt, so hat die/der Kund*in den vollen Stundensatz zu zahlen, gleich aus welchen Gründen sie/er verhindert ist.

2. Gültigkeit der Gruppenkarten: 

5er Karte = 6 Monate 

10er Karte = 12 Monate. 

Beginn der Gültigkeit ist der Tag des Kaufs.  Werden die Gruppenstunden nicht in diesem Zeitraum genommen, dann verfallen die restlichen Stunden. Eine Rückerstattung oder Gutschrift erfolgt nicht.

3. Gültigkeit der Einzelterminkarten: 

5er Karte = 6 Monate 

10er Karte = 12 Monate. Beginn der Gültigkeit ist der erste Einzeltermin. Werden die Einzeltermine nicht in diesem Zeitraum genommen, dann verfallen die restlichen Stunden. Eine Rückerstattung oder Gutschrift erfolgt nicht.

4. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Einzeltrainings- oder Gruppenkarten ist nicht möglich. 

5. Die Einzeltrainings- und Gruppenkarten sind personalisiert. Eine Übertragung der Karten auf einen anderen Menschen oder Hund ist nicht gestattet.

§ 4 Haftung

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen der Ruhrpottschnauzen geschieht auf eigene Gefahr. Für alle Personen- und Sachschäden, die der Teilnehmer oder der von ihm mitgebrachte Hund verursacht hat, ist er selbst in voller Höhe ersatzpflichtig. Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Sach-, Vermögens- oder Personenschäden, die durch gezeigte Übungen bzw. deren Anwendung oder durch die aufgestellte Geräte oder Umzäunung entstehen. Ebenso wenig für Verletzungen oder Schäden durch teilnehmende Hunde. Begleitpersonen sind hiervon in Kenntnis zu setzen.

§ 5 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Punkte der Geschäftsbedingung rechtlich unwirksam sein, so bleiben alle anderen Punkte hiervon unberührt.

Ruhrpottschnauzen News

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